Prüfverfahren

Aus Lederzentrum Lederlexikon

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Bevor ein Leder zum Endkunden gelangt, durchläuft es eine ansehnliche Reine von Prüfprozessen, die verschiedene Qualitäten gewährleisten sollen, die in der Verwendung erwünscht oder sogar unerläßlich sind. Dies ist besonders relevant für die Autoindustrie, die für ihre Strenge bekannt ist, was die Prüfung von Fahrzeugleder betrifft, aber natürlich auch für Möbel- und nicht zuletzt Bekleidungsleder (Umwelterwägungen). Die konkreten Prüfnormen variieren zwar je nach Hersteller und werden gemäß dem Einsatzort des Leders gewählt; die geprüften Eigenschaften selbst sind jedoch recht einheitlich.

Zu diesen Eigenschaften gehören (die Liste ist nicht erschöpfend):

  • Gewicht (DIN 53352).
  • Dicke (DIN 53353). Übliche Werte: 0,9 bis 1,2 mm.
  • Zugfestigkeit (DIN 53354). Erwünschter Bereich: mehr als 200 N pro 5 cm.
  • Weiterreißkraft (DIN 53329, DIN 53356 und DIN 53363). Erwünscht: mehr als 20 N
  • Haftfestigkeit (DIN 53357). Erwünscht: mehr als 25 N pro 5 cm.
  • Brennverhalten/Schwerentflammbarkeit (DIN 75200 und DIN EN 1021 1/2). Erwünscht: weniger als 100 mm/Minute.
  • Reibechtheit (trocken/nass/alkalisch) (DIN 11640, DIN 53339, DIN 54021)
  • Flexibilität (DIN 53351). Erwünscht: Robustheit bei mehr als 100000 Prüfzyklen.
  • Knickverhalten (DIN 53351). Erwünscht: 30000 Knickungen ohne Beschädigung.
  • Zurichtungshaftung (IUF 470E). Erwünscht: mindestens 4 Newton.
  • Säure- und Laugenbeständigkeit
  • Haptik
  • Klimawechseltest
  • Rückpolierbarkeit

Aufgrund dieser strengen Prüfnormen sind sich z. B. Autoleder im Ergebnis sehr ähnlich. Es sind fast immer einfarbige, oberflächengefärbte Glattleder.

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