Leder

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==Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?== ==Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?==
-Um den Verbraucher vor irreführenden Angaben im Handel zu schützen und zu sichern, dass der genaue Charakter eines Produktes dem Konsumenten vollständig ersichtlich ist, existieren in Deutschland strenge Regelungen, die in der RAL-Norm 060 A2 ("Abgrenzung des Begriffes Leder gegenüber anderen Materialien - Bezeichnungsvorschriften") gründen. +Häufig stellt sich die Frage, ob die Bezeichnung, mit der ein Hersteller ein Material beschreibt, tatsächlich so verwendet werden darf. Insbesondere im Online-Geschäft oder bei besonders günstigen Angeboten werden "Leder" häufig falsch deklariert. Der Kunde kann in der Regel nur schwierig feststellen, ob es sich beim vorliegenden Material tatsächlich um "echtes Leder" handelt.
-Als '''Leder''', '''Echt Leder''' oder '''Echtes Leder''' dürfen dementsprechend nur verarbeitete Häute bezeichnet werden, die nicht in der Verarbeitung aufgelöst oder gemahlen wurden und mit Bindemitteln verklebt und zu Bahnen verarbeitet wurden. Leder, wo eine Schichtstärke von mehr als 0,15 Millimetern aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.) muss als ''[[beschichtetes Leder]]'' deklariert werden. Insbesondere ist [[Spaltleder]] mit einer Beschichtungsdicke von mehr als 0,15 Millimetern als ''beschichtetes Spaltleder'' zu kennzeichnen. Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, so darf das Material nicht mehr als Leder bezeichnet werden. +Um den Verbraucher vor irreführenden Angaben im Handel zu schützen, existieren in Deutschland strenge Regelungen.
-''Lederprodukte'' müssen zum überwiegenden Teil, der für den Gebrauch erheblich ist, aus echtem Leder bestehen oder dürfen ansonsten nicht derart benannt werden. Letzteres ist speziell der Fall, wenn das Produkt vollständig oder zum größten Teil aus [[Kunstleder]] hergestellt ist. Grundsätzlich muss der Werkstoff, der für das Produkt maßgeblich ist, ausgewiesen werden (z. B. als "Kunstledertasche mit Lederdekoration"). Ist das Leder in einem Produkt fest mit einem anderen Werkstoff verbunden (z. B. Aufkleben auf textilen Untergrund), so handelt es sich nur dann um ein Lederprodukt, wenn die Gesamtdicke des Produktes zu mindestens 80 Prozent vom Leder bestimmt wird. Ansonsten müssen Außen- und Innenseite etwa eines Uhrarmbandes separat deklariert werden. Im Übrigen ist bei Kunstlederprodukten die genaue Art des verwendeten Kunststoffes anzugeben. +Alle Begriffe von '''Echtes Leder''' bis aber auch '''[[Nubukleder]]]''' oder '''[[Nappaleder]]''' dürfen nur verwendet werden, wenn es sich eindeutig um ein Leder laut den folgenden Definitionen handelt. Wenn es sich nicht um ein Leder entsprechend der Definition handelt, muss das klar und eindeutig gekennzeichnet sein. Abweichungen hiervon sind ein ausreichender Grund für eine Reklamation.
 +Als '''Leder''', '''Echt Leder''' oder '''Echtes Leder''' darf nur ungespaltene oder gespaltene tierische Haut unter Erhaltung der gewachsenen Fasern und ihrer natürlichen Verflechtung bezeichnet werden. Aufgelöste oder gemahlene oder mit Bindemitteln verklebte und zu Bahnen verarbeitete Materialen dürfen nicht als Leder bezeichnet werden.
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 +Leder, wo eine Schichtstärke von mehr als 0,15 Millimetern aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.) oder die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtstärke ausmacht, muss als ''[[beschichtetes Leder]]'' deklariert werden.
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 +Die Unterseite eines gespaltenen Leders ([[Fleischspalt]]) muss als [[Spaltleder]] deklariert werden. Häufig taucht hier auch der Begriff "Split" auf.
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 +In Fällen, wo ein Leder als beschichtetes Leder bezeichnet werden muss und es sich zusätzlich um ein Spaltleder handelt, muss es als ''beschichtetes Spaltleder'' deklariert werden.
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 +''Lederprodukte'' müssen zum überwiegenden Teil, der für den Gebrauch erheblich ist, aus echtem Leder bestehen oder dürfen ansonsten nicht derart benannt werden. Letzteres ist speziell der Fall, wenn das Produkt vollständig oder zum größten Teil aus [[Kunstleder]] hergestellt ist. Grundsätzlich muss der Werkstoff, der für das Produkt maßgeblich ist, ausgewiesen werden (z. B. als "Kunstledertasche mit Lederdekoration"). Ist das Leder in einem Produkt fest mit einem anderen Werkstoff verbunden (z. B. Aufkleben auf textilen Untergrund), so handelt es sich nur dann um ein Lederprodukt, wenn die Gesamtdicke des Produktes zu mindestens 80 Prozent vom Leder bestimmt wird. Ansonsten müssen Außen- und Innenseite etwa eines Uhrarmbandes separat deklariert werden. Im Übrigen ist bei Kunstlederprodukten die genaue Art des verwendeten Kunststoffes anzugeben.
==Woraus besteht Leder?== ==Woraus besteht Leder?==

Version vom 14:36, 9. Mai 2008

Leder ist eine durch Gerben haltbar gemachte Tierhaut, damit diese nicht verwest. Die Gerbung ist vermutlich eine Zufallsentdeckung. Zu Beginn der Menschheitsgeschichte gaben die Felle der erbeuteten Tiere Schutz vor Kälte und Nässe.

Anfänglich wurden die Häute und Felle mit Fett und Öl eingerieben. Daraus entwickelten sich ausgefeilte Gerbverfahren, die aus Fellen und Häuten ein langlebiges und strapazierfähiges Endprodukt machten. Die im 19. Jahrhundert entdeckte Chromgerbung ermöglichte durch eine enorm verkürzte Produktionszeit die Industrialisierung der Lederherstellung.

Inhaltsverzeichnis

Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?

Häufig stellt sich die Frage, ob die Bezeichnung, mit der ein Hersteller ein Material beschreibt, tatsächlich so verwendet werden darf. Insbesondere im Online-Geschäft oder bei besonders günstigen Angeboten werden "Leder" häufig falsch deklariert. Der Kunde kann in der Regel nur schwierig feststellen, ob es sich beim vorliegenden Material tatsächlich um "echtes Leder" handelt.

Um den Verbraucher vor irreführenden Angaben im Handel zu schützen, existieren in Deutschland strenge Regelungen.

Alle Begriffe von Echtes Leder bis aber auch Nubukleder] oder Nappaleder dürfen nur verwendet werden, wenn es sich eindeutig um ein Leder laut den folgenden Definitionen handelt. Wenn es sich nicht um ein Leder entsprechend der Definition handelt, muss das klar und eindeutig gekennzeichnet sein. Abweichungen hiervon sind ein ausreichender Grund für eine Reklamation.

Als Leder, Echt Leder oder Echtes Leder darf nur ungespaltene oder gespaltene tierische Haut unter Erhaltung der gewachsenen Fasern und ihrer natürlichen Verflechtung bezeichnet werden. Aufgelöste oder gemahlene oder mit Bindemitteln verklebte und zu Bahnen verarbeitete Materialen dürfen nicht als Leder bezeichnet werden.

Leder, wo eine Schichtstärke von mehr als 0,15 Millimetern aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.) oder die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtstärke ausmacht, muss als beschichtetes Leder deklariert werden.

Die Unterseite eines gespaltenen Leders (Fleischspalt) muss als Spaltleder deklariert werden. Häufig taucht hier auch der Begriff "Split" auf.

In Fällen, wo ein Leder als beschichtetes Leder bezeichnet werden muss und es sich zusätzlich um ein Spaltleder handelt, muss es als beschichtetes Spaltleder deklariert werden.

Lederprodukte müssen zum überwiegenden Teil, der für den Gebrauch erheblich ist, aus echtem Leder bestehen oder dürfen ansonsten nicht derart benannt werden. Letzteres ist speziell der Fall, wenn das Produkt vollständig oder zum größten Teil aus Kunstleder hergestellt ist. Grundsätzlich muss der Werkstoff, der für das Produkt maßgeblich ist, ausgewiesen werden (z. B. als "Kunstledertasche mit Lederdekoration"). Ist das Leder in einem Produkt fest mit einem anderen Werkstoff verbunden (z. B. Aufkleben auf textilen Untergrund), so handelt es sich nur dann um ein Lederprodukt, wenn die Gesamtdicke des Produktes zu mindestens 80 Prozent vom Leder bestimmt wird. Ansonsten müssen Außen- und Innenseite etwa eines Uhrarmbandes separat deklariert werden. Im Übrigen ist bei Kunstlederprodukten die genaue Art des verwendeten Kunststoffes anzugeben.

Woraus besteht Leder?

Mikroskopischer Querschnitt durch Leder
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Mikroskopischer Querschnitt durch Leder
Leder besteht aus Kollagenfasern, einem Eiweißkörper. Jede Kollagenfaser besteht aus bis zu 2 Mio. Fibrillen. Das gegerbte Leder besteht je nach Lederart, Gerbart und Färbung aus 45-75% Hautsubstanz, 8-45% Gerbstoffen, 1-25% Fett, bis 3% Farbstoffen und Pigmentfarben und 8-15% Feuchtigkeit. Die Gerbstoffe verhindern den Zerfall des Leders, und die Rückfettung und die gebundene Feuchtigkeit machen Leder geschmeidig.


Warum Leder?

Leder ist ein edler und natürlicher Rohstoff, der hauptsächlich bei Schuhen, Möbeln, Autos, Bekleidung und Taschen verarbeitet wird. Jährlich werden ca. 500.000 Tonnen Leder produziert, das sind ca. 1,5 Milliarden qm.

Leder ist ein Naturprodukt, strapazierfähig und warm. Leder hat aber auch einen technischen Vorteil vor alternativen Materialien. Ein Gramm Leder hat bis zu 300 m² innere Oberfläche. Dadurch kann Leder bis zu 30% Wasser aufnehmen, ohne „nass“ zu werden. Leder kann auch Feuchtigkeit innen aufnehmen und nach außen abgeben. Kein Ersatzstoff, kein Kunstleder erreicht diese Fähigkeiten annähernd (siehe den ausführlichen Artikel zur Atmungsaktivität). Insbesondere bei Schuhen, Jacken oder Handschuhen ist Leder damit deutlich im Vorteil und bietet einen konkurrenzlosen Tragekomfort.

Bekleidungs- und Schuhoberleder sind heute fast ausnahmslos chromgegerbt. Es handelt sich dabei um eine harmlose, in vielen Nahrungsmitteln vorkommende Chromart (Chrom III). Die heutigen Leder aus dem Fachhandeln sind auch gut kontrolliert und frei von Giftstoffen.


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