Chrom-VI

Aus Lederzentrum Lederlexikon

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Das ungiftige Chrom(III)-oxid in Pulverform, wie es als Grundstoff der Chromgerbung zum Einsatz kommt. Gesundheitsschädlich sind nur das sechswertige Chrom sowie seine Verbindungen.
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Das ungiftige Chrom(III)-oxid in Pulverform, wie es als Grundstoff der Chromgerbung zum Einsatz kommt. Gesundheitsschädlich sind nur das sechswertige Chrom sowie seine Verbindungen.
Als risikolose Alternative zur Chromgerbung bietet sich die Pflanzengerbung an - wie etwa durch den Gerbstoff Quebracho (im Bild).
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Als risikolose Alternative zur Chromgerbung bietet sich die Pflanzengerbung an - wie etwa durch den Gerbstoff Quebracho (im Bild).
Immer wieder einmal erreichen den Verbraucher über die Medien Berichte darüber, dass in bestimmten Lederartikeln (speziell Arbeitshandschuhen) Konzentrationen von Chromverbindungen festgestellt wurden, die die gesetzlich zulässigen Grenzwerte überschreiten. Dabei handelt es sich in der Regel um Stoffe, die bei der Chromgerbung zwar nicht zwangsläufig entstehen müssen, wohl jedoch abhängig von dem im Detail eingesetzten Verfahren und den Werkstoffen entstehen können.

Der Chemiker spricht hier von sogenannten Chrom-VI-Verbindungen, also von Verbindungen, die sechswertige Chrom-Ionen z. B. mit Sauerstoff eingehen (Chromat). Im Gegensatz zu den wenig schädlichen Verbindungen des dreiwertigen Chroms (Chrom-III) gelten chrom-VI-basierte Stoffe als zumindest allergen, in höheren und dauerhaften Dosen als krebserregend und akut toxisch.

Arbeitshandschuhe dürfen in Deutschland maximal drei Milligramm freisetzbares Chrom-VI pro Kilogramm Leder enthalten. Dies ist gleichzeitig die technische Nachweisgrenze und entspricht der Industrienorm DIN EN ISO 17075 vom Februar 2008.

In dieser Hinsicht ist aber zu bemerken, dass sich der genannte Grenzwert nur auf den Arbeitsschutzbereich bezieht. Bei anderen Lederartikeln, die in engen Kontakt mit der Haut geraten - also vor allem Bekleidung und Schuhen - existiert bis dato kein Grenzwert, der dem privaten Endverbraucher eine ähnliche Qualitätsgarantie geben würde. Auch sind die Hersteller der Lederwaren nicht verpflichtet, deren Chromatgehalt offen auszuzeichnen.

So kann es bei Routineuntersuchungen staatlicher Prüfinstitutionen zu bösen Überraschungen kommen. Die Untersuchungsbehörden der Bundesländer haben etwa zwischen den Jahren 2000 bis 2006 etwa 850 Lederproben (Handschuhe, Schuhe, Armbänder etc.) auf ihren Chrom-VI-Gehalt analysiert - ungefähr jede zweite dieser Proben enthielt die gesundheitsschädliche Chemikalie. Jede sechste Probe überschritt sogar einen Anteil von 10 Milligramm Chrom-VI pro Kilogramm Leder. Schon durch Konzentrationen ab 5 Milligramm pro Kilogramm aber besteht die Gefahr einer schleichenden Immunsensibilisierung, die in eine konkrete Allergie münden können - insbesondere bei Personen, die bereits zu Hautekzemen neigen. Ein weiterer Risikofaktor ist der Kontakt von chromatbelasteten Lederartikeln mit nicht intakter Haut (Aufrauhungen, kleine Verletzungen).

Ist die Allergie erst einmal ausgebildet, genügen schon geringste Chromatmengen, um entzündliche Hautreaktionen wie Schwellungen, Blasen, juckende rote Stellen und Abschuppungen hervorzurufen. Diese Hautreaktionen sind zunächst auf die direkten Berührungsstellen zum chromathaltigen Leder beschränkt, können sich aber über den gesamten Körper ausbreiten, wenn der Kontakt nicht eingestellt wird. Heilungsmöglichkeiten existieren nicht, die Allergie bleibt lebenslang bestehen. Mediziner gehen davon aus, dass bereits 500000 Personen in Deutschland von Chromatallergien betroffen sind. Für solcherart Betroffene ist es ratsam, bei der Anschaffung von Lederartikeln chromgegerbte Leder konsequent zu meiden und auf pflanzlich gegerbte Leder auszuweichen.

Wie Chrom-VI-Verbindungen konkret entstehen bzw. konsequent vermieden werden können, ist inzwischen gut erforscht. Chinesische Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass Leder mit hohen Anteilen ungesättigter Fettsäuren die Herausbildung von Chrom-VI begünstigen. Man weiß auch, dass Chrom-VI bei der Gerbung auch aus den als ungefährlich geltenden Chrom-III-Verbindungen entstehen kann, wenn Unregelmäßigkeiten im Gerbprozess sowie bestimmte Zusatzstoffe hineinspielen. Inzwischen gibt es Chromgerbstoffe, die mit Additiven versehen sind, die einer Chrom-VI-Entstehung gezielt entgegenwirken; diese Stoffe sind jedoch teuer, und der Verbraucher kann insbesondere bei preiswerten Importartikeln nicht grundsätzlich davon ausgehen, es mit gesundheitlich unbedenklicher Ware zu tun zu haben. Hier kann der Kunde nur auf Selbstverpflichtungen jener Hersteller vertrauen, die sich freiwilligen Kontrollen ihrer Chargen unterziehen und dies mit Siegeln unabhängiger Prüfinstitutionen belegen können.

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